Bachläufe - ASV Hochbruck

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Bachläufe

unsere Gewässer
Bachläufe Fischereirecht 13137 und Fischereirecht 13224 

Das Fischereirecht 13137 Schlossauer Ohe mit Ruselbachl, Waldwiesbach, Irrlaubach, Müllerinbach und Hermannsbach ist angepachtetes Gewässer vom Freistaat Bayern. Das Gewässer erstreckt sich von Höhe Ritzmaiser Säge bis Brückenüberquerung Hochbruck (Anfang und Ende der Fischstrecke sind durch Hinweistafeln gekennzeichnet). Das Fischereirecht 13224 Schlossauer Ohe mit Grundbachl, Ohwies- & Stockwiesbachl, Käsermühlbach, Schmöllmergraben sowie Zellerbach ist ebenfalls angepachtetes Gewässer vom Freistaat Bayern. Das Gewässer erstreckt sich von der Brückenüberquerung Hochbruck bis kurz vor Ortschaft Langbruck. Auch hier sind Anfang und Ende der Fischstrecke durch Hinweistafeln gekennzeichnet.

Schonmaße & -zeiten 

Bachforelle 
26 cm
01.10. bis 31.03.

Bachsaibling 
kein Schonmaß
keine 

Regenbogenforelle 
26 cm 
01.10. bis 15.03.

Äsche 
35 cm
01.10. bis 30.04.


Das Fischen ist mit nur 1 Handangel erlaubt.
Es darf ausschließlich mit Kunstköder gefischt werden (Fliegen- oder Spinnfischen). 
Das Fischen mit Maden, Teig oder Wurm ist verboten!
Es dürfen pro Angeltag höchstens 3 Fische entnommen werden.



Obere / Untere Ohe
Tageskarten 

Verkaufsstelle für Tageskarten an Mitglieder und Gästefischer: 
Preiß Isolde Blumen und Geschenke, Fahrnbacher Str. 2 in 94253 Bischofsmais

Öffnungszeiten: Mo - Fr  08:30 bis 12:00 Uhr
                                    14:00 bis 18:00 Uhr
                        Dienstag nachmittag geschlossen
                        Sa         08:00 bis 12:00 Uhr

Preise:   TK für Mitglieder 8,- EUR
             TK für Gästefischer 25,- EUR
Jeweils zuzüglich 5,- EUR Pfand für die Fangliste

Für Fanglisten, welche bis zum 15.10. des laufenden Jahres abgegeben werden, wird das Pfand von 5,00 € zurückerstattet. Überweisung erfolgt jeweils ab 1. November. Später abgegebene Fanglisten können nicht mehr zurückerstattet werden. Erlaubnisscheine werden nur nach Vorlage einer gültigen staatl. Angellizenz ausgegeben. Die Rückgabe von bezahlten Karten ist ausgeschlossen. Erlaubnisscheine sind den Fischereiaufsehern auf Verlangen vorzuzeigen.
 
 
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